Marque Nationale du Miel Luxembourgeois

Die Qualität dieses Bienenhonigs ist durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt. Das Markenzeichen der Nationalmarke gewährleistet dem Verbraucher dass der betreffende Honig ein Luxemburger, Naturbelassenes Erzeugnis von höchster Qualität darstellt, das keine Anzeichen von Gärung sowie fremde Beimischungen und Zusatz von importiertem Honig aufweist. Der Anwärter auf die Nationalmarke unterwirft seine Produktion freiwillig einer staatlichen Kontrolle. Er verpflichtet sich nur ausgereiften Honig zu schleudern, nicht während der Trachtzeit - bei geöffnetem Honigraum - zu füttern, den Bienenstand, den Schleuder- und Honiglagerraum, die Geräte sowie die Gefäße äußerst sauber zu halten und das Schleuderdatum mitzuteilen damit der Kontrolleur der Schleuderung beiwohnen kann.

Qualitätskontrolle und -garantie

Für die Überwachung und die Kontrolle der Nationalmarke ist die Gartenbauabteilung der A.S.T.A. zuständig. Als ausführende Organe figurieren die amtliche Honigprüfungskommission und die staatlich ernannten 12 Kontrolleure. Letztere haben jederzeitiges Inspektionsrecht am Bienenstand. Sie schreiben die geschleuderte Honigmenge auf und entnehmen nach dem Abfüllen des Honigs 2 Proben, die sie an die A.S.T.A. weitergeben. Ohne Kenntnis von der Herkunft des Honigs unterzieht die Prüfungskommission jede Probe einer Prüfung über Aussehen, Geruch, Reinheit, Konsistenz, Geschmack und Füllinhalt (siehe Prüfschema). Des Weiteren werden die vorgelegten Honigproben auch einer chemischen Analyse unterzogen die Aussagen gibt u.a. über Inhaltstoffe, Aktivierung der natürlichen Enzyme, HMF-Wert, Rohrzucker-, Säure- und Wassergehalt.

>>> Download: Liste der angemeldeten Imker für 2011.

Der für die Nationalmarke zugelassene Honig darf nur in der von der Prüfungskommission vorgeschriebenen Form betreffend Behälter, Etikettierung, Inhalt und Verdeckelung vermarktet werden. Die grüngelbe, sechseckige, nummerierte Etikette mit der Imme und der Aufschrift Marque Nationale du Miel Luxembourgeois ist das Erkennungszeichen für einen staatlich kontrollierten, Naturbelassenen, sauberen Honig. Zu bemerken bleibt, dass kandierte, fein kristalline, manchmal feinmarmorierte Honige auf Naturbelassenheit schließen lassen. Flüssigbleibender Honig ist dagegen, sehr oft ein hitzegeschädigtes Produkt in dem die natürlichen Bestandteile weitgehend zerstört sind.

Produktion

Neue Etikette

Ab dem Jahr 2006 werden von der A.S.T.A. neue Etiketten herausgegeben, welche den gesetzlichen Anforderungen des Règlement grand-ducal vom 7. Juli 2003 gerecht werden. Die Etikette wurde wie folgt geändert:

Der neue Name ist "MIEL - MARQUE NATIONALE DU GRAND-DUCHE DU LUXEMBOURG"

Auf jede Etikette muss ein "Mindesthaltbarkeitsdatum" (nicht zu verwechseln mit einem Verfallsdatum) gedruckt werden

Es gibt einen Hinweis auf die Lagerbedingungen (A conserver au frais, au sec et à l'abri de la lumière)

Siehe hierzu das Begleitschreiben der A.S.T.A. weiter unten.

Seit 2010 bietet die Marque Nationale neben dem normalen Etikett auch eine kleinere Zusatzetikette an. Diese kann in Verbindung einer eigenen Hauptetikette verwendet werden.

 

 

 

 

Appellation d'Origine Protégée

Auf Grund der strengen Qualitätskriterien und -kontrollen ist der Honig der Luxemburger Nationalmarke einer der wenigen europäischen Honige, der das Qualitätslabel „AOP“ für sich beanspruchen darf.

Weitere Informationen über die Nationalmarke für Bienenhonig erhalten Sie bei Landwirtschaftsministerium, ASTA, Gartenbauabteilung:

Kontrollkommission der Nationalmarke für Bienenhonig

16, route d'Esch

B.P. 1904

L-1019 Luxemburg

Tel: 45 71 72 - 231/230/229

Fax: 45 71 72 - 341
 

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MN Anmeldung 2010.pdf152.6 KB
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