Allgemeines

Im Großherzogtum Luxemburg müssen Bienenstände und Bienenvölker jährlich beim Veterinäramt (administration des services vétérinaires (ASV)) amtlich gemeldet werden. Die Formulare werden dem Imker nach einmaliger Anmeldung jährlich automatisch von der ASV zugeschickt.

Aufstellung in der Grünzone

Die Aufstellung von Bienenvölkern in der Grünzone ist gesetzlich geregelt in der "la loi modifiée du 18 juillet 2018 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles". Genauere Angaben finden Sie unter nebenstehendem Link.

Aufstellung in den Agglomerationen

Die Aufstellung von Bienenvölkern in den Agglomerationen der Gemeinden ist gesetzlich geregelt. Bienenstände müssen einmalig bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Außerdem müssen die Standardbedingungen der ITM (ITM-CL56 - Installation et exploitation de ruchers d'abeilles) bei der Aufstellung der Bienen berücksichtigt werden. Diese Bedingungen wurden auch in dem RGD betreffend établissements classés (siehe: Aufstellung von Bienenvölkern in den Agglomerationen der Gemeinden) integriert.